Erdgasumstellung
Unsere FAQ’s
Hintergrund
Was ist L-Gas und was ist H-Gas? Worin besteht der Unterschied zwischen beiden?
Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Diese beiden Gasqualitäten unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt.
Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. Die Bezeichnung „L“ steht dabei für „low“ (niedrig), „H“ steht für „high“ (hoch) – der Brennwert von H-Gas ist entsprechend höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³). Dabei kann der Brennwert je nach Herkunft und chemischer Zusammensetzung des Gases weiter schwanken.
L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas in der ganzenWelt. Deutschland bezieht derzeit H-Gas vorwiegend aus Norwegen. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der beiden Gasqualitäten ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die mit Gas betriebenen Geräte, die entsprechend der Erdgasqualität eingestellt werden müssen.
Was ist der Hintergrund der Erdgasumstellung?
Die Versorgung wird derzeit durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt. Da die niederländischen Gasfelder in der näheren Zukunft erschöpft sind, haben die dortigen Versorger damit begonnen, die Verträge zum Export von L-Gas, beispielsweise nach Deutschland, nicht mehr zu verlängern. So erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Liefermengen bis zum Jahr 2030. Dieser Rückgang kann aber nicht durch innerdeutsche L-Gas-Förderung ausgeglichen werden. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich. H-Gas macht den Großteil der weltweiten Erdgasvorkommen aus und wird auch längerfristig noch in ausreichender Menge verfügbar sein.
Der genaue Zeitpunkt der Umstellung auf H-Gas wird von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgegeben. Damit die Gasgeräte bei der Nutzung der neuen Gasqualität keinen Schaden nehmen, müssen diese in einem bestimmten Zeitraum auf den Betrieb mit H-Gas angepasst werden.
Wer ist für die Durchführung der Erdgasumstellung zuständig?
Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Durchführung der Erdgasumstellung zuständig. In unserer Region ist das die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH.
Wann wird die Erdgasumstellung in Hamm durchgeführt?
Das Umstellgebiet und den Schalttermin entnehmen Sie bitte der Karte und Tabelle auf der Seite: Umstellungsprozess und Termine.
Ist die Region Hamm die einzige, in der die Erdgasumstellung vorgenommen wird?
Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt. Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen. Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 6 Mio. Gasgeräte anzupassen. Dies stellt eine große Herausforderung für die Netzbetreiber dar. Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt werden. Erdgaskundinnen und -kunden werden rechtzeitig von der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH über alle erforderlichen Schritte informiert.
Wo befinden sich die L-Gas-Versorgungsgebiete in Deutschland?
L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen-Anhalts. Details hierzu finden Sie im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Gasversorgung fast ausschließlich mit H-Gas.
Ist H-Gas ausreichend lange vorhanden?
Ein Großteil der weltweiten Gasvorkommen hat die Beschaffenheit von HGas. Entsprechend ist auch die Verfügbarkeit von H-Gas für die Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland langfristig sichergestellt. Deutschlands wichtigster Handelspartner beim Bezug von H-Gas ist derzeit Norwegen. Aktuelle Prognosen gehen von einer technischen Verfügbarkeit von Erdgas für 100–250 Jahre aus. Dabei unterscheiden sich die Zahlen je nach Studie und aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit massiv gestiegenen Förderung in den USA.
Wo finden sich die gesetzlichen Regelungen für die Erdgasumstellung?
Die gesetzliche Grundlage für die Erdgasumstellung ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Warum kann H-Gas nicht einfach zentral konvertiert werden, um den Aufwand der Anpassung aller Geräte zu vermeiden?
Eine zentrale Konvertierung von H-Gas in L-Gas für das gesamte Versorgungsgebiet ist technisch machbar, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Langfristig würde eine solche Konvertierung die Gaskundinnen und -kunden deutlich stärker belasten als eine einmalige Umstellung der Verbrauchseinrichtung. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Netzbetreibern für diese Variante entschieden.
Geräte
Was bedeutet »Erhebung« der Geräte?
Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.
Warum müssen die Gasgeräte angepasst werden?
Gasgeräte sind aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart eingestellt, mit der sie betrieben werden. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung der Betreiberin oder des Betreibers kommen. Es gibt auch Gasgeräte, die sich selbstständig auf die verwendete Gasqualität anpassen (selbstadaptive Geräte). Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen. Zu allen weiteren Schritten werden Kundinnen und Kunden im Anschluss von ihrem Netzbetreiber informiert.
Welche Geräte im Haushalt sind betroffen?
Es sind grundsätzlich alle Geräte betroffen, die mit Erdgas betrieben werden. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage der erhobenen Daten.
Muss jedes Gerät angepasst werden?
Es gibt auch Gasgeräte, die sich selbstständig auf die verwendete Gasqualität anpassen (selbstadaptive Geräte). Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen. Zu allen weiteren Schritten werden die Kundinnen und Kunden von ihrem Netzbetreiber informiert.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
In den meisten Fällen ist eine Anpassung möglich. Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der erhobenen Daten vor. In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, werden die Kundinnen und Kunden von ihrem Netzbetreiber gesondert informiert. Grundsätzlich ist dies etwa bei sehr alten Gasgeräten der Fall.
Was ist bei einem Erdgasauto zu beachten?
In diesem Fall müssen Kundinnen und Kunden nicht aktiv werden. Die Lambdasonde des Gasmotors erkennt die Gasart anhand der Abgase und stellt die Verbrennung entsprechend richtig ein. Es kann wie bisher an jeder Tankstelle getankt werden.
Verändert sich der Wirkungsgrad der Gasgeräte durch das neue Gas?
Nach der Anpassung ist der Wirkungsgrad der gleiche wie vorher.
Während der Umstellung der Gasarten kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Dieser Effekt ist temporär.
Können sich die Kunden weigern, ihre Gasgeräte anpassen zu lassen?
Nein. Gasgeräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH vom Netz getrennt werden, da aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen können.
Das Gasgerät hat einen Mangel. Was geschieht jetzt?
Wenn im Rahmen der Erhebung bei der Überprüfung der Gasgeräte Mängel festgestellt wurden, hinterlässt das Fachunternehmen eine sog. Mängelkarte. Diese beschreibt die Mängel und gibt eine Frist zu deren Beseitigung an. Die Arbeiten müssen durch einen von den Kundinnen und Kunden beauftragten Installateur vorgenommen werden. Die Kosten dafür trägt die Geräteeigentümerin oder der -eigentümer. Im Anschluss sollen die Kundinnen und Kunden die erfolgreiche Behebung der Mängel unbedingt an das Erdgasbüro der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zurückmelden. Diese Maßnahmen sind für einen sicheren Weiterbetrieb der Gasgeräte sehr wichtig.
Was muss getan werden, wenn ein Gasgerät nicht angepasst werden kann?
Sollte im Anschluss an die Erhebung festgestellt werden, dass ein Gasgerät nicht angepasst werden kann, werden die Kundinnen und Kunden von der Energieund Wasserversorgung Hamm GmbH umgehend informiert. Die Beauftragung für einen Austausch müssen die Geräteeigentümerinnen oder Geräteeigentümer selbst vornehmen.
Bei Austausch eines nicht anpassbaren Gasgerätes haben die Kundinnen und Kunden nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unter Umständen Anrecht auf eine Kostenerstattung i. H. v. 100 € pro Gasgerät. Weitere Kostenerstattungsansprüche können entstehen, wenn es sich um ein Gasgerät zur Beheizung von Räumen handelt.
Die Bedingungen für eine Kostenerstattung sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Seite: Kostenerstattung.
Was bedeuten die Aufkleber auf den Gasgeräten?
Es handelt sich hierbei um Aufkleber, die von der Erhebungs- oder Anpassungsfirma angebracht werden. Die Geräteaufkleber geben Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an den Gasgeräten arbeiten oder Messungen vornehmen, sofort über den Einstellungszustand des Gasgerätes informiert. Die Kennzeichnung ist vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben. Die Aufkleber dürfen bis zur endgültigen Umstellung auf H-Gas auf keinen Fall entfernt werden.
Muss die Regelung der Heizung nach der Anpassung neu programmiert werden?
Nein. Nach der Anpassung wird das Gerät genauso laufen wie vor der Anpassung. Alle Änderungen am Gerät werden durch die Anpassungsfirmen vorgenommen.
Kann nach der Anpassung auf die jährliche Wartung der Anlage verzichtet werden?
Nein. Die Wartung der Gasgeräte muss, wie auch bisher, durch ein Vertragsunternehmen oder durch ein zertifiziertes Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Die jährliche Wartung liegt in der Verantwortung der Geräteeigentümerin oder des Geräteeigentümers.
Muss der Gastank im Garten auch angepasst werden?
Nutzerinnen und Nutzer eines Gastanks verwenden Flüssiggas (LNG) und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.
Kann zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gerät gekauft werden?
Ja, das ist möglich. Da dieses immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden muss, erkennen Installateure durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Sie müssen dann der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH die Daten des neuen Gerätes übermitteln.
Woran ist bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf zu erkennen, ob die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde?
Die Arbeiten werden dokumentiert und die Protokolle sichtbar am Gasgerät angebracht. Dadurch wissen Installateure sowie Schornsteinfeger über den Status des jeweiligen Gerätes Bescheid.
Kosten
Welche Kosten kommen auf die Kunden zu?
Soweit das Gasgerät anpassungsfähig und mit keinem Mangel behaftet ist, entstehen für die Kundinnen und Kunden keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für die Umstellungsmaßnahmen werden zunächst von der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH übernommen und später gemäß den Vorgaben aus § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes auf alle Erdgaskundinnen und -kunden in Deutschland verteilt. Sie sind in den Netzentgelten enthalten. Davon ausgenommen sind eventuell anfallende Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind durch die Geräteeigentümerin oder den -eigentümer zu tragen.
Wer trägt die Kosten der Erdgasumstellung?
Gemäß § 19a EnWG sind die Netzbetreiber zur Organisation und zur Kostenübernahme der Erdgasumstellung verpflichtet. Die anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit auf alle Gasnetze umgelegt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr festzulegenden Umlagebetrag für alle Gasverbraucherinnen und -verbraucher.
Wer achtet darauf, dass die Kosten nicht zu hoch werden?
Die entstandenen Kosten für die Umstellung müssen den zuständigen Regulierungsbehörden von den Netzbetreibern nachgewiesen werden. Regulierungsbehörden sind je nach Größe des Netzbetreibers entweder die Landesregulierungskammern oder die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörden haben das Recht, unangemessene oder nicht zugehörige Kosten abzulehnen. Diese dürfen somit nicht in die von Kundinnen und Kunden zu entrichtenden Netzentgelte umgelegt werden.
Wird das „neue“ Gas teurer?
Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird. Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert. Kundinnen und Kunden werden also weniger m³ auf ihrem Gaszähler ablesen. Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Wie wird in der Übergangsphase abgerechnet?
Als Grundlage der Abrechnung gilt immer der jeweilige gelieferte Brennwert des Gases. Liegt die Änderung zwischen zwei Ablesungen, wird mit einer sachgerechten Methode ein Abrechnungswert ermittelt.
Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es?
Wenn Kundinnen und Kunden ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro Gasgerät. Zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 € haben sie, wenn sie ein Heizgerät austauschen.
Die Bedingungen der Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie auf der Seite: Kostenerstattung
Ablauf
Wissen Installateure über die Erdgasumstellung Bescheid?
Die Vertragsinstallationsunternehmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH werden laufend informiert und können Fragen von Kundinnen und Kunden gerne beantworten.
Wissen Schornsteinfeger über die Erdgasumstellung Bescheid?
Schornsteinfeger werden kontinuierlich von der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH informiert.
Wer haftet, wenn das Gerät Probleme macht?
Die Haftung ist von der Fehlerursache abhängig. Diese wird nach Möglichkeit direkt vor Ort festgestellt.
Wie läuft eine Geräteanpassung ab?
Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand. Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
Wer kümmert sich um die Anpassung?
Es ist Aufgabe der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, die Anpassung zu veranlassen. Dazu werden Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind.
Wie wird eine Geräteanpassung auf H-Gas technisch durchgeführt?
In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
Wird der Besuch der Monteure angekündigt?
Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden den Kundinnen und Kunden in jedem Fall mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen vorher schriftlich angekündigt.
Die Terminanschreiben enthalten wichtige Sicherheitshinweise, wie Kundinnen und Kunden die „echten“ Monteure im Auftrag der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH erkennen. Im Zweifelsfall sind die Kundinnen und Kunden dazu angehalten, die Polizei sowie das Erdgasbüro zu kontaktieren.
Kommen die Monteure einmal oder mehrmals vorbei?
In der Regel sind zwei Besuche erforderlich. Der erste Besuch erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Beim zweiten Besuch erfolgt dann die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Bei 10 Prozent aller durchgeführten Arbeiten zur Erhebung und Anpassung erfolgt außerdem ein weiterer Besuch zur Qualitätskontrolle der erfolgten Arbeiten.
Können Hersteller oder Wartungsfirmen die Anpassung durchführen?
Das ist davon abhängig, ob die bevorzugte Person oder Firma technisch in ausreichender Weise für die Anpassung geeignet ist. Darüber hinaus muss eine Rückmeldung an das von der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beauftragte Unternehmen erfolgen, damit diese nachvollziehen und sicherstellen kann, dass tatsächlich alle vorgesehenen Geräte im Netzgebiet angepasst wurden. In der Regel müssen die anfallenden Kosten von den Kundinnen und Kunden selbst getragen werden. Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, die Umstellung durch das von der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beauftragte Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Kann der Monteur im Rahmen der Anpassung auch gleich die Wartung des Gasgerätes durchführen?
Nein. Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, den Kundinnen und Kunden weitere Dienstleistungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk in der Region, entstehen würde.
Wie lange dauert die Erhebung?
Eine Erhebung dauert in der Regel nicht länger als 30–45 Minuten.
Wie lange dauert die Anpassung?
Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu längeren Anpassungsdauern kommen.
Muss die Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?
Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte im Normalfall 60 Minuten nicht überschreiten.
Erfolgt die Geräteanpassung in allen Haushalten gleichzeitig?
Nein, das ist logistisch nicht möglich. Mit der Einstufung in eine Kategorie legen die Experten nach der Erhebungsphase den Umstellungszeitpunkt der einzelnen Gasgeräte fest: Kategorie 1 wird bis zu sechs Wochen vor dem Schalttermin angepasst, Kategorie 2 kurz vor, am oder kurz nach dem Schalttermin und Kategorie 3 bis zu sechs Wochen danach. Der Schalttermin ist das Datum, ab dem H-Gas in das Versorgungsnetz der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH eingespeist wird.
Ich bin nicht mehr Erdgas-Kunde bei der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH. Wer ist für die Erhebung und Anpassung der Gasgeräte zuständig?
Für die Erhebung und Geräteanpassung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber zuständig, unabhängig davon, bei welchem Lieferanten die Kundinnen und Kunden ihr Erdgas beziehen.
Termine
Woran können die „echten“ Monteure erkannt werden?
Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten. Dies können zum Beispiel sein:
- Werksausweise (mit Lichtbild), die vor Ort zu zeigen sind,
- Legitimationsschreiben,
- eine individuelle PIN, die den Kundinnen und Kunden mit der Terminankündigung schriftlich mitgeteilt wird.
Im Zweifel sollen sich Kundinnen und Kunden an das Erdgasbüro wenden, bevor sie die Person ins Haus lassen. Dort werden entsprechende Auskünfte zu den Monteuren und deren Legitimation bestätigt. Sollte eine Person versuchen, sich Zugang zum Haus oder zur Wohnung zu verschaffen, ohne die oben genannten Kriterien zu erfüllen, soll der Zutritt verweigert und sofort die Polizei und das Erdgasbüro kontaktiert werden.
Können die Kunden ihren Termin ändern?
In besonderen Ausnahmefällen kann der Termin geändert werden. Die Kundinnen und Kunden sollen sich bei ihrem Erdgasbüro melden.
Die Kontaktdaten lauten:
Erdgasbüro der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH
Rufnummer: 02381 274-2027
E-Mail-Adresse: erdgasumstellung@ewv-hamm-netz.de
Können die Erhebung oder die Anpassung auch morgens früh oder abends spät vorgenommen werden?
Kundinnen und Kunden sollen sich bezüglich einer Terminvereinbarung an das Erdgasbüro wenden. Kontaktdaten siehe oben.
Wie viele Termine sind in jedem Haushalt notwendig?
In der Regel werden in jedem Haushalt zwei Besuche durch einen von der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beauftragten Monteur durchgeführt. Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Im zweiten Termin erfolgt die technische Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart angepasst werden. Stichprobenartig erfolgt in ca. 10 Prozent der Fälle noch eine Qualitätskontrolle zur Überprüfung der durchgeführten Arbeiten.
Warum wird eine Qualitätskontrolle durchgeführt?
Um die Qualität der bei Erhebung und Anpassung durchgeführten Arbeiten überprüfen zu können, findet stichprobenartig in 10 Prozent der Haushalte eine Qualitätskontrolle statt. Auch dieser Termin wird im Vorfeld schriftlich angekündigt.
Service
Was tun, wenn ein Gerät nach einem Besuch ausfällt / nicht ordnungsgemäß läuft?
In diesem unwahrscheinlichen Fall sollen sich die Kundinnen und Kunden bitte umgehend an das Erdgasbüro wenden:
Erdgasbüro der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH
Rufnummer: 02381 274-2027
E-Mail-Adresse: erdgasumstellung@ewv-hamm-netz.de
Was tun im Falle einer Beschwerde?
Die Mitarbeitenden des Erdgasbüros stehen für Anfragen der Kundinnen und Kunden gerne unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
An wen müssen sich Kunden wenden, die eine gewerbliche Gasanwendung (Hotelküche, Back- oder Pizzaofen, Hell- / Dunkelstrahler etc.) haben?
Grundsätzlich werden auch diese Geräte ganz normal erhoben. Sofern die Anpassungsfirma die nötigen Arbeiten nicht ausführen kann, wird in Absprache mit den Kundinnen und Kunden ein geeigneter Dienstleister ausgewählt. Bei der Suche nach einer entsprechenden Servicefirma ist das Erdgasbüro gerne behilflich. Die entstehenden Kosten werden von der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH übernommen.
An wen können sich Kunden bei weiteren Fragen wenden?
Gerne helfen die Mitarbeitenden des Erdgasbüros bei Fragen und sonstigen Anliegen weiter.
Erdgasbüro der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH
Rufnummer: 02381 274-2027
E-Mail-Adresse: erdgasumstellung@ewv-hamm-netz.de
Rechtliches
Werden Daten von Kunden erhoben?
Es werden ausschließlich Daten erhoben, die nötig sind, um sich mit den Kundinnen und Kunden in Verbindung zu setzen und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus werden nur die technischen Gerätedaten ermittelt und Fotos vom Gasgerät gemacht, die für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind.
Werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung).
Werden die Daten für andere Zwecke als für die Erhebung oder die Anpassung genutzt?
Sofern Sie keine individuelle entsprechende Einwilligung erteilen, ist es sowohl dem Netzbetreiber als auch den beauftragten Firmen grundsätzlich untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken als der ursprünglichen Beauftragung zu nutzen.
©2024 Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH